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Eigentlich berichten wir ja nur über Köln und den Karneval ... aber heute MÜSSEN wir einfach einmal eine Ausnahme machen! Denn die besten Witze schreibt das wahre Leben ... und diese Geschichte ist, das versprechen wir hiermit hoch und heilig, zu 100 % wahr (auch wenn das selbst einige der Beteiligten immer noch nicht ganz glauben können ...)!

Am 27. April diesen Jahres hat der Betreiber des Internet-Blog Krambox.de über einen Berliner Callboy namens Torsten berichtet. Dieser hat auf seiner Website einen Hinweis untergebracht, dass er nicht verlinkt werden möchte - so weit, so gut ... jedoch ist allein der Hinweis schon ein Brüller für sich (O-Text!):

"...Hinweis : Wer von anderen Domainen koppiert , insbesondere eigne Bilder und diese veröffentlicht auf andere Seiten macht sich nach den Urheberkünsterrecht strafbar und dies wird mir geandet .Auch ungewünschte Verlinkungen ! Ich wende mich gnadenlos an den Horster der Domaine wenn ich es entdecke !Die ersten Anzeigen sind gefallen .Zivilrechtlich kommen den jenigen auch noch einige Kosten zu 250 € pro Tag !..."

Wohlgemerkt: Dieser Text war so auf der Website zu lesen ... mit allen Rechtschreibfehlern und unverständlichen Wortwendungen! Ok, was Texte und Bilder angeht, hat der "Rufjunge" ja noch recht ... aber der Rest ist "ganz großes Kino"! :)

Jetzt werden sich viele denken, warum wir das schreiben ... ganz einfach: Es geht ja noch viiieeel lustiger weiter! Ach so, ja, noch eine Anmerkung: Es liegt uns fern, uns über Rechtschreibschwächen anderer lustig zu machen ... aber dieser Herr hat es leider nicht anders verdient - lesen Sie weiter:

Einen Monat später, am 21.05.2006, erhielt der Betreiber des Blog Krambox.de dann einen Brief von der Polizei mit einem Anhörungsbogen drin ... der Rufjunge hat nämlich Strafanzeige gestellt, weil (Zitat!) "der Geschädigte will nicht verlinkt werden". Im Anhörungsbogen sind als angezeigte Straftaten übrigens Beleidigung und Verleumdung angegeben ... (dies kann aber beim besten Willen nicht nachvollzogen werden!)

Am 22.05.2006, also einen Tag später, hat der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter (Fachgebiet: Strafrecht!) über den Fall in seinem Webblog LawBlog.de berichtet (Link zum Bericht). Der "bloggende Strafrechtsanwalt" hat sich dabei ausschließlich an Fakten gehalten! Doch bereits am 25.05.2006 bekam Udo Vetter eine eMail des Herren aus Berlin-Marzahn (O-Text!):

"Sehr geehrter Herr Vetter !
Wenn Sie auch eine Anzeige haben möchten müssen Sie es sagen ! die Wahrheit ist : http://www.mybigmouth.net hat gegen das Urheberrecht in Tatmehrheit mit Beleidigungen in Tatmehrheit Verleubnungen ins Netz gesendet – der hat auch nichts besseres zu tun als fast jeden Tag einen neuen Artikel über mich zu schreiben .Anzeige gegen den läuft .Webseitenbetreiber http://www.krambox.de setzt auf seiner Seite und auf anderen das ich angeblich nicht verlinkt werden möchte – siehe mal dazu http://www.xxxichsuchedichx.de/sponsoren.htm – Anzeige wegen Verleubnung und Beleidigungen laufen . http://www.mein-parteibuch.de habe ich die Verleubnung runterzunehmen – was folgt statt dessen – einen nicht gewollten Artikel .Anzeige gegen ihn läuft .
Mit freundlichen Grüßen Torsten Rahnert"


Nur damit dies wirklich auch alle kapieren: Der Callboy Torsten droht (!) einem Strafrechtsanwalt (!) mit einer Strafanzeige ... wegen "Verleubnung"! (Anm.: Wer die ganze Geschichte verfolgt, wird feststellen - das ist kein Schreibfehler! Den Straftatbestand der "Verleubnung" gibt es wirklich ... meint Torti jedenfalls!)

Die Antwort von Udo Vetter ließ natürlich nicht lange auf sich warten:

"Sehr geehrter Herr Rahnert,
zeigen Sie mich ruhig an. Ich nehme mir dann auch einen Anwalt. Und Sie zahlen die Kosten. Nach den diversen Diskussionen können Sie sich nämlich nicht mehr damit herausreden, dass Sie wirklich an den Unsinn glauben, den Sie in Ihre Strafanzeigen schreiben.
Je mehr Leute Sie mit ungerechtfertigten Anzeigen überziehen, desto größer für Sie die Gefahr, dass sich ein Staatsanwalt auf § 469 Strafprozessordnung besinnt:
“Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlaßt worden, so hat das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen.”
Gehen Sie also mal nicht davon aus, dass die Polizei immer der bequemere Weg ist. Ich sage es Ihnen hier vorsorglich einmal ganz deutlich: Was Sie stört, hat mit Strafrecht nichts zu tun. Was Sie stört, können Sie höchstens auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Damit sage ich nicht, dass Sie mit Ihren Vorstellungen den Hauch einer Chance hätten. Ich sage Ihnen nur, dass Sie mit Ihren Strafanzeigen daneben liegen. Sie halten die Polizei davon ab, ihre eigentliche Arbeit zu erledigen.
So, jetzt wissen Sie Bescheid. Wenn Sie den Mumm haben, legen Sie den Beamten auf Ihrer Polizeiwache doch einen Ausdruck dieses Schreibens vor.
Noch was: Bloß weil Sie den Zivilrechtsweg nicht beschreiten wollen, heißt das noch nicht, dass ich es nicht tun werde. Wenn Sie mir also noch einmal ohne jeden sachlichen Grund mit einer Anzeige drohen oder andere absurde Ansprüche stellen, werde ich Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das nennt sich einstweilige Verfügung. Und für die Kosten müssen Sie bestimmt hart arbeiten.
Noch was: Für einen der Beteiligten habe ich Strafantrag wegen Ihrer Kommentare gestellt. Sie wissen schon, elektrischer Stuhl und das A…. Das, Herr Rahnert, sind Beleidigungen. Fangen Sie schon mal an zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
"

Jeder normal denkende Mensch glaubt jetzt sicherlich daran, dass nun endlich Schluß wäre ... falsch gedacht: Am 31.05.2006 erhielt Udo Vetter einen Anruf der Polizei Düsseldorf - in eigener Sache! Der Rufjunge hat es wirklich wahr gemacht und den Strafrechtsanwalt angezeigt ... und verlangt dabei wieder einmal wahnwitzige Dinge (sinngemäß aus der Anzeige zitiert, nachzulesen hier):

"Ich zeige Herrn Vetter an, weil er mich verleumdet. Er behauptet gemeinsam mit dem Herrn von der Krambox, ich wolle nicht, dass meine Seite verlinkt wird. Das ist eine böswillige Hetzkampagne. Dabei will ich doch nur nicht, dass meine Seite verlinkt wird, weil ich ansonsten so viel Traffic habe und mit den Kosten nicht klarkomme. Ich fordere die Polizei auf, die Seite law blog spätestens 12 Stunden nach der Vernehmung des Herrn Vetter zu schließen."

Eine Internetseite wird spätestens 12 Stunden nach der Vernehmung (!) des Betreibers also geschlossen ... ohne Anklage, ohne Urteil ... nur so zum Spaß! Und natürlich vollkommen grundlos! Wahrscheinlich ist dies in Berlin-Marzahn so üblich ... allerdings fragen wir uns da doch, warum die Website des Rufjungen schon nicht längst geschlossen wurde ... offenbar schläft hier die Polizei Berlin gerade etwas - oder hat vielleicht doch mit der WM ein wenig mehr zu tun als normalerweise!

Nun ja, nach seiner Einlassung gegenüber der Polizei wissen wir ja jetzt, dass der Rufjunge Torsten wohl nicht allzu viel Geld verdient (er kommt ja mit den Kosten vom Internet-Traffic nicht klar ...) - wohl deshalb hat er auch einen Zweitjob in der (O-Text!) "Wehrbebrange" angenommen ... genauer gesagt: Er trägt in einer Kleingartensiedlung (!) Werbeprospekte aus! Prospektausträger in einer Kleingartensiedlung - dagegen ist selbst Toilettenfrau im Berliner Bahnhof Zoo noch ein angesehenerer Job! :)

Ach ja: Wer sich "Torti" mal ansehen möchte, kann dies HIER gerne tun (das Bild ist anklickbar ...)!

Doch damit noch nicht genug: Da in Berlin wohl die Uhren wirklich anders ticken, ist bereits am 21. Juni 2006 vor dem Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen Termin in einem Zivilverfahren gegen den Betreiber von mybigmouth.net! Um 12.00 Uhr treffen sich dann Torti (wahrscheinlich ohne Anwalt ... wer sollte ihn bei der aussichtslosen Sache vertreten wollen?) und der Betreiber des Blog (mit Rechtsanwalt!) und einem Richter zum gemütlichen Plausch! Der Richter hat bereits durchblicken lassen, dass er den ganzen Sinn der Klage nicht so ganz versteht (siehe hier).

Trotzdem ist diese ganze Sache ärgerlich - besonders für die Beklagten: Denn sollte der Rufjunge Torti vor Gericht unterliegen, so darf bezweifelt werden, dass er die dann von ihm zu tragenden Kosten (in der Zivilrechtssache ...) bezahlen kann! Und dann müssen die Beklagten in Vorkasse treten und versuchen, sich das Geld bei Torti zurückzuholen - notfalls 30 Jahre lang!

Bei den strafrechtlichen Verfahren sieht es da etwas anders aus: Sollten die Beklagten vor Gericht unterliegen (woran ehrlich gesagt keiner glaubt ...), müssten die Beklagten die Verfahrenskosten tragen ... ansonsten sind wir, die Steuerzahler, dran! Und dann zahlen wir als Steuerzahler für einen Rufjungen mit Nebenjob in der "Wehrbebrange", der "Steuern zahlen" wahrscheinlich nur vom "HörenSagen" kennt ...

Um die Kostenrisiken im Zivilrechtsstreit für die Beklagten möglichst gering zu halten, hat sich der Betreiber "XSized" vom "XSBlog2.0beta" etwas richtig geiles einfallen lassen:

Es gibt jetzt T-Shirts für "Verleubner" (und für Mädels das Girlie-"Verleubnerin"-Shirt ...) über Spreadshirt zum Preis von 15,90 € zu kaufen! Pro verkauftem T-Shirt geht ein fester Betrag an die Beklagten zur eventuellen Mit-Finanzierung anfallender Verfahrenskosten!

(Hinweis: Das Teil wird garantiert Kult! Kaufen, bevor Torti es verbieten lässt!)

Über alles Weitere in Sachen "Rufjunge Torti und die Verleubnung" infomiert der LawBlog! Wir klinken uns hier wieder aus, da wir wahrscheinlich spätestens ab nächster Woche selbst einen Anwalt brauchen, der uns in der "Verleubnungsklage" vertreten wird ... (ist übrigens so gewollt, denn je mehr ungerechtfertigte Strafanzeigen der Rufjunge stellt, desto größer ist die Chance, dass er demnächst mal ein Sanatorium von innen sieht!)

Nachtrag: Strafrechtsanwalt Udo Vetter teilt mit, dass er seinen "Anteil" vom T-Shirt-Verkauf auf jeden Fall spenden wird - alternativ verwendet er das Geld für einen Mandanten, der es wirklich nötig hat!


P.S.: Wenn Sie dieses lesen ... herzlichen Glückwunsch! Sie gehören zu den wenigen Menschen, die bei der Sache noch nicht mit Lachkrampf oder anderen Aussetzern ins Krankenhaus eingeliefert wurden ... ;)