07.10.: Gegendarstellung nach § 11 LandesPresseG

In Ihrem Online-Artikel "30.9.: Vorstellabend der KAJUJA Köln" schreiben Sie in Ihrer Bewertung der Musikgruppe "Kasalla":

„Warum muss man sich als Kölner Künstlervereinigung eigentlich so in die Tasche lügen? Da erzählt man eine Story, dass man die Band "durch Zufall" in Facebook gefunden habe und das man diese Band "quasi entdeckt" habe ... verschweigt dabei jedoch, dass die Band "Kasalla" bereits einen Plattenvertrag beim Kölner Label "Pavement" in der Tasche hat und die Musiker bereits seit Jahren im Pop-Geschäft erfolgreich sind!

Dazu folgende Richtigstellung:

Richtig ist, dass die Karnevalistenvereinigung KAJUJA Köln nicht gelogen hat. Richtig ist, dass die Band „Kasalla“ erst weit nach den ersten Gesprächen mit Verantwortlichen des KAJUJA-Vorstands einen Plattenvertrag bei „Pavement“ unterschrieben hat. Und es war so, dass Vorstandsmitglieder bei Facebook auf die Band aufmerksam geworden sind. Unabhängig von anderen musikalischen Vorerfahrungen ist der Einstieg der Gruppe „Kasalla“ in den Kölner Karneval zunächst auf dem Probeabend der KAJUJA Köln, dann auf der Generalprobe und schließlich auf dem Vorstellabend der KAJUJA Köln erfolgt.

Weiter führen Sie in Ihrem Artikel aus:

„Und dass "Kasalla" ihre Auftritte komplett durchorganisieren zeigt sich alleine schon daran, dass bestellte (!) Groupies vor der KAJUJA-Bühne für den entsprechenden Lärmpegel wie bei einem Konzert eines Superstars sorgen ...“

Auch diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass selbstverständlich weder die Band „Kasalla“ noch die KAJUJA Köln irgendwelche „Groupies“ bestellt haben.

Der Vorstand der KAJUJA Köln,
i.A. Björn Lindert
Pressesprecher

Kommentar der Redaktion:

Wir sind nach § 11 LandesPresseGesetz NRW verpflichtet, diese Gegendarstellung - unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt - abzudrucken.